- act. 51: «Kontokorrent mit Stiftung B.___ (Konto 2220)» des Vereins von 2009–2018: Dieses Konto stellt die Gegenbuchung zum Konto 1160 bei der Stiftung dar, welches bereits aus act. 49 ersichtlich ist. Es resultiert daraus, dass die Verbindung zwischen Verein und Stiftung so gewählt wurde, dass es anstelle eines Bankkontos der Stiftung dieses Kontokorrentkonto gibt. Da aus diesen Dokumenten die gleichen Informationen ersichtlich sind, wie sie bereits in act. 49 enthalten sind, ist A.___ auch die Einsicht in das Aktenstück 51 der Stellungnahme der Stiftung vom 5. Dezember 2019 zu gewähren.