- Revisionsberichte für die Jahresrechnungen 2007–2008: Dahingehend führt die Stiftung B.___ aus, dass die Vorinstanz lediglich die Jahresrechnungen 2009–2017 verlangt habe und alle anderen Rechnungen daher nicht von Belang seien. Unabhängig davon, ist die Jahresrechnung 2008 inkl. Revisionsbericht mit den Zahlen des Vorjahres 2007 in act. 2a der Rekursergänzung der Stiftung B.___ vom 26. März 2020 enthalten und wurde A.___ entsprechend Seite 27/36 in diesem Rekursverfahren nochmals zugestellt. Dieser Punkt hat sich entsprechend erledigt.