Durch Verweigerung der Einsicht in diese Akten verwehre die Vorinstanz eine Überprüfung der Abweisung der Anträge von A.___. Der Beizug des Stiftungsreglementes und der Nutzungsvereinbarung sei ein zentrales Element, um die Anträge von A.___ auf verstärkte Aufsicht, Ersetzung der jetzigen Stiftungsräte, Einsetzung eines Sachwalters usw. materiell zu beurteilen.