- Nutzungsvereinbarung (überarbeitet am 16.04.2015): Diese überarbeitete Nutzungsvereinbarung ist in act. 22 der Rekursergänzung der Stiftung B.___ vom 26. März 2020 enthalten und wurde A.___ entsprechend in diesem Rekursverfahren nochmals zugestellt. Dieser Punkt hat sich entsprechend erledigt. Inwiefern der Inhalt der überarbeiteten Nutzungsvereinbarung dem Stiftungszweck entspricht, ist an dieser Stelle nicht zu prüfen.