4.3.2 Bei der Stellungnahme der Stiftung B.___ vom 5. Dezember 2019 handelt es sich klar um eine Eingabe im Rahmen der Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Zwar nimmt die Stiftung im ersten Teil auf die Fragen der Aufsicht im Schreiben vom 20. September 2019 Stellung, aber ab Seite 19 wird eindeutig zur Stellungnahme von A.___ vom 29. August 2019 und damit im Rahmen der Stiftungsaufsichtsbeschwerde Stellung genommen. Es findet sich dabei im gesamten Schreiben der Stiftung vom 5. Dezember 2019 kein Hinweis darauf, dass irgendwelche Aussagen oder Beilagen nicht an A.___ ausgehändigt werden dürften. Im Gegenteil wird im Bereich der expliziten Stellungnahme zu den Aussagen von A.___