3.3.4 A.___ hat überdies nachweislich und unbestritten im Rahmen der Spendenaktion E.___ einen Beitrag von Fr. 10'180.00 geleistet. Dahingehend gehen die Meinungen auseinander, ob diese Spende rechtmässig der Stiftung B.___ oder dem Verein C.___ zustehen würde. Diese Frage ist vorliegend nicht zu klären. Allerdings hat A.___ als Spender ein Recht und ein Interesse zu erfahren, wofür seine Spende effektiv gebraucht wurde. Die entstandene Streitigkeit zeigt bereits, dass die Verwendung der Spende nicht eindeutig war. Da gerade in diesem Verfahren die Frage geklärt werden soll, inwiefern allenfalls Vermögen der Stiftung zweckwidrig verwendet wurde, kommt A.___