Auch aus dieser Perspektive ist A.___ weiterhin als potentieller Destinatär der Stiftung zu betrachten, da (nach Erledigung der Streitigkeit) durchaus mit gewisser Wahrscheinlichkeit die Möglichkeit besteht, dass er wiederum einen Vorteil der Stiftung nutzen kann und auch wird. Zumal er sich immer mit der Stiftung und deren Liegenschaft verbunden gefühlt hat. Demnach kann vorliegend offenbleiben, ob das Platzverbot zu Recht erfolgt ist und welches Gericht für dessen Beurteilung zuständig ist.