_ eingereichten diversen Unterlagen, u.a. ein Auszug aus dem (transkribierten) Tagebuch des Stifters, vermögen einen schlüssigen Nachweis der Anbindung der Stiftung an ebendiese Religionsgemeinschaft nicht hinreichend zu belegen. Schliesslich hat der Stifter in der Stiftungsurkunde, sollte die Stiftung aufgelöst und liquidiert werden, die Gemeinde X.___ als Begünstigte eingesetzt und gerade nicht die D.___ bzw. eine deren vorbestehende Glaubensgemeinschaft in der Schweiz oder im Ausland, was bei besonderer Nähe zu dieser Religionsgemeinschaft zu erwarten gewesen wäre. Fehlen in der Stiftungsurkunde jedwelche Hinweise auf eine Verbindung zu einer (bestimmten) Religionsgemeinschaft