3.3 3.3.1 Es gilt vorliegend konkret zu prüfen, ob A.___ ein ausreichendes persönliches Interesse an der Aufsichtsbeschwerde besitzt bzw. ob ihm eine potentielle Destinatärstellung zukommt. Dazu ist zunächst zu klären, wer als Destinatär der Stiftung gilt. Art. 2 der Stiftungsurkunde besagt, dass deren Zweck darin besteht, die ihr vom Stifter geschenkte Liegenschaft ausschliesslich für religiöse Zwecke, d.h. zur Abhaltung von christlichen Gottesdiensten und rein religiösen Unterweisungen zu verwenden. Im Weiteren soll gemäss Art. 5 der Stiftungsurkunde bei einer Liquidation der Stiftung das noch vorhandene Stiftungsvermögen der Gemeinde X.___