Dahingehend sei entscheidend, wem die Spenderinnen und Spender ihre Spende hätten zukommen lassen wollen. Aufgrund der Bezeichnung der Spendenaktion mit E.___ und der Zweckangabe «Ausbau G.___» könne nichts Anderes gemeint gewesen sein, als der Um- oder Ausbau der Liegenschaft der Stiftung B.___ in der Schweiz. Dafür habe er auch spenden wollen, das Geld sei aber wohl nicht dafür verwendet worden.