Seite 15/36 Vorbehalt der Rücknahme ausgesprochen worden. Somit bleibe er potentieller Destinatär. Zudem vertrete die Stiftung offenbar die Auffassung, er könne wieder Destinatär werden, wenn er z.B. seine Beschwerdetätigkeit einstelle – dann wäre er wieder beschwerdelegitimiert, aber die Beschwerde zurückgezogen. Dies seien missbräuchliche Verhaltensweisen, die nicht honoriert werden dürften. Ausserdem genüge für die Beschwerdelegitimation schon eine eigene persönliche Beziehung bzw. ein eigenes Interesse an der Einhaltung des Stiftungszwecks.