A.___ seinerseits bringt vor, dass es gegen Treu und Glauben verstosse, wenn ihm nun, nachdem ihm bereits während einem sechsjährigen Verfahren die Sachlegitimation von allen Instanzen zugesprochen wurde, diese plötzlich abgesprochen würde. Zur Begründung der Legitimation bringt A.___ das gleiche Zitat des Bundesgerichtes vor wie auch die Stiftung, wonach jeder ein Interesse habe, der wirklich einmal in die Lage kommen könne, eine Leistung oder einen anderen Vorteil von der Stiftung zu erlangen.