Es sei keiner Stiftung zuzumuten, eine Person, die sich so verhalte, weiterhin als Destinatär zu behandeln. Das Platzverbot enthalte zwar die Möglichkeit, dass es zurückgezogen werde, sofern A.___ glaubhaft bekunden würde, sich wieder an die gemeinsam getragenen Werte und Haltungen sowie die Glaubensinhalte der «Gemeinde» zu halten und die aktuellen Regeln zu respektieren. Allerdings habe sich A.___ nie um eine konstruktive Auseinandersetzung oder gar um eine Wiederannäherung an die «Gemeinde» bemüht. Stattdessen führe er nun mit einer Gruppe von 150 Leuten gesonderte Versammlungen durch.