Zudem habe er dem Stiftungsrat wider besseres Wissen absichtliches Verlotternlassen von Gebäuden unterstellt. Schliesslich habe er die Zahlung der für die Teilnahme an den verschiedenen vom Verein C.___ als treuhänderischem Geschäftsführer der «Gemeinde» organisierten und finanzierten Familien-, Freizeit- und Sportprogrammen geforderten festen Beitrages verweigert, habe aber dennoch in zunehmend provokativer Weise an den Anlässen teilgenommen. Im Interesse der übrigen Gemeindemitglieder habe daher eingeschritten und das Platzverbot erteilt werden müssen. Es sei keiner Stiftung zuzumuten, eine Person, die sich so verhalte, weiterhin als Destinatär zu behandeln.