Seite 14/36 entstandenen «Gemeinde» mit der weltweiten D.___ sei daher urkundlich belegt. Der Stifter sei auch aus der Landeskirche ausgetreten und aus seinen Tagebucheinträgen gehe klar hervor, dass die Stiftung der «Gemeinde» im Sinne der D.___ dienen solle. Der Stiftungsweck – die Liegenschaft G.___ der «Gemeinde» zur Verfügung zu stellen – habe mit Blick auf die Tagebucheinträge beim Stifter eine so grosse Selbstverständlichkeit genossen, dass er sich für eine explizite Erwähnung der «Gemeinde» als Destinatärin nicht veranlasst habe sehen müssen.