Zu diesem Kreis gehöre A.___ selbstverschuldet nicht mehr. Es sei nie Zweck der Stiftung gewesen, anderen Religionsgemeinschaften oder Personen zu dienen, die nicht zur «Gemeinde» gehörten. Dies ergebe sich aus der Entstehungsgeschichte der Stiftung und aus den Tagebucheinträgen des Stifters. Die Verbindung des Stifters und der aus dem Kreis des Stifters