I. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2020 wurde den Parteien der Abschluss des Schriftenwechsels mitgeteilt. Ausserdem wurden sie darüber informiert, dass nun beabsichtigt sei, über die Legitimation zur Rekursführung sowie über den Bestand und den Umfang des Akteneinsichtsrechts von A.___ zu entscheiden (act. 20).