Die Vorwürfe, Stiftungsvermögen sei geschädigt oder gefährdet worden sowie die Stiftung sei nicht mehr in der Lage, durch ihre Organe selbständig zu handeln, würden bestritten. Die Liegenschaft der Stiftung sei nicht einfach dem Verein zur Nutzung überlassen worden, sondern das Rechtsverhältnis sei mietvertraglich ausgestaltet. Auch seien der Stiftung keine Mittel aus Spenden vorenthalten worden. Es gebe daher keine Anhaltspunkte für weitergehende Massnahmen durch die Stiftungsaufsicht (act. 14).