___ eingeforderten Dokumente betreffend Jahresrechnungen, Kontoblättern und Forderungen sei zu wenig dargelegt, warum an den Buchungen Zweifel bestünden, würden doch diese durch eine renommierte Wirtschaftsprüfungsfirma revidiert. Diese offenkundige «fishing expedition» (Ausforschung) sei rechtsmissbräuchlich und zu verbieten. Der Persönlichkeitsschutz der beteiligten Personen sei zu wahren. Die Vorwürfe, Stiftungsvermögen sei geschädigt oder gefährdet worden sowie die Stiftung sei nicht mehr in der Lage, durch ihre Organe selbständig zu handeln, würden bestritten.