_ betr. Verletzungen der Aufsichtspflichten der Stiftungsaufsichtsbehörde materiell prüfe – vorerst unabhängig davon, ob diese Beanstandungen als Beschwerde oder blosse «Anzeige» behandelt werden müssen. Die Beanstandungen in der Rekursschrift vom 25. Februar 2020 seien jedenfalls derart gravierend, dass es für ein Eingreifen des Finanzdepartementes keine Rolle spielen sollte, ob sie als Aufsichtsbeschwerde oder als Anzeige zu behandeln seien (act. 11).