darauf aufmerksam, dass eine selbstständige Eröffnung einer Verfügung allein zur Frage der Legitimation von A.___ das Risiko mit sich bringe, dass ein weiterer Verfahrensgang über zwei weitere Rechtsmittelinstanzen unausweichlich werde, bis sich die Stiftungsaufsichtsbehörde erneut vom Bundesgericht aufgefordert sehe, endlich ihrer gesetzlichen Aufsichtsverantwortung in dieser Angelegenheit nachzukommen. Deshalb beantragte er, dass das Finanzdepartement ohne weiteren Aufschub (allenfalls zeitgleich mit der Frage der Legitimation) die Beanstandungen von A.___