_ vom 29. August 2019 hätte eintreten dürfen (vgl. Rechtsbegehren der Rekursergänzung vom 26.03.2020); b) Der Stiftung B.___ sei hierzu vorläufig die mit Schreiben des Finanzdepartements vom 16. April 2020 angesetzte Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zum Rekurs von A.___ vom 25. Februar 2020 abzunehmen; 2. Eventualiter sei der Stiftung B.___ die Frist zur Einreichung einer Stellungnahme zum Rekurs von A.___ vom 25. Februar 2020 zumindest bis zum 15. Juni 2020 zu erstrecken.