Seite 5/36 b) Evtl. sei der Rekurs abzuweisen. 2. Prozessualer Antrag: Die Verfügung des Finanzdepartements, mit welcher der Stiftung B.___ zur Einreichung einer Begründung des Rekurses eine Nachfrist bis zum 26. März 2020 gesetzt worden sein soll, sei in Wiedererwägung zu ziehen und zu widerrufen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt) zu Lasten der Stiftung B.___.