Legitimiert sei nur, wer in die Lage kommen könne, eine Leistung oder einen anderen Vorteil von der Stiftung zu erlangen. Zu diesem Kreis gehöre A.___ seit dem 15. September 2013, als aufgrund krasser und provokativer Verstösse von A.___ gegen gemeinsam gehandhabte Haltungen, Regeln und ethische Massstäbe ein Platzverbot gegen ihn ausgesprochen habe werden müssen, nicht mehr. Mit dem Platzverbot einher gehe auch ein implizit verbundener Ausschluss von A.___ aus der «Gemeinde». Entsprechend komme A.___ auch keine Legitimation zur Aufsichtsbeschwerde mehr zu.