Seite 3/36 3. Antrag zum Verfahren: Es sei dem Rekurrenten Gelegenheit zu geben, in diesem Rekursverfahren zur Eingabe der Rekursgegnerin vom 5. Dezember 2019 an die Vorinstanz (mitsamt allen Beilagen) Stellung zu nehmen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Rekursgegnerin und/o- der des Kantons.