in der Schweiz und Organen, Stiftungen, Gesellschaften, Trusts der D.___ im Ausland, und die Kontiblätter der Jahresrechnungen 2007–2018 von Stiftung B.___ und Verein C.___ betreffend ihres gegenseitigen Kontokorrentverkehrs. 2. a) Ziffer 1 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung vom 10. Februar 2020 sei aufzuheben. b) Die Vorinstanz sei anzuweisen, ihre Aufsichtstätigkeit gegenüber der Rekursgegnerin wie folgt aufzunehmen, auszudehnen und zu intensivieren: (1)