2. Die Rekurse von A.___, H.___, jeweils vom 30. Juli 2025, werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. A.___ wird eine Entscheidgebühr von Fr. 750.– auferlegt. Dieser Betrag wird dem Kostenvorschuss entnommen. Der Restbetrag in der Höhe von Fr. 1'250.– wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides zurückerstattet. 4. Das Begehren von A.___ auf Zusprechung einer ausseramtlichen Entschädigung wird abgewiesen. 5. Der Antrag des Amtsnotariates C.___ auf Zusprechung einer ausseramtlichen Entschädigung wird abgewiesen. Die Vorsteherin Dr. Laura Bucher Regierungsrätin Seite 12/12