1.2.2 Unbestrittenermassen wurde gegen die Verfügungen der Vorinstanz vom 15. Juli 2025 bzw. 24. Juli 2025 als taugliche Anfechtungsobjekte form- und fristgerecht jeweils am 30. Juli 2025 an das Departement des Innern als zuständige Instanz Rekurs erhoben. Auf die Rekurse ist grundsätzlich einzutreten, wobei im Folgenden zu beleuchten ist, ob bei sämtlichen Rechtsbegehren die Legitimation vorliegt.