Seite 4/12 der Überschrift "Erklärung: bezw. Tatsache", datierend vom 08.02.2004, während mindestens eines Jahres ab rechtsgültiger Eröffnung des Eheund Erbvertrags vom 24.08.2004 zu sistieren. 7. Es sei die Vorinstanz zu verpflichten, die Vorakten zu überweisen. 8. Alles unter voller Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST von 8.1% und Barauslagen von 4.0% zulasten der Vorinstanz. »