3. Es sei Abschnitt II.B. lit. c der Verfügung NR. 001 des Amtsnotariats C.___ (SG) vom 24.07.2025 dahingehend zu ergänzen, alsdass der Rekurrent neben F.___ und G.___ ebenfalls als gesetzlicher Erbe / eingesetzter Vorerbe in einem separaten Spiegelstrich aufgeführt und im letzten Absatz vor Abschnitt III. der Verfügung vom 24.07.2025 mit seinem Namen in Bezug auf die in Aussicht gestellte Ausstellung der Erbbescheinigung erwähnt wird, sodass dieser Text wie folgt abgeändert wird: "Sofern innert Monatsfrist kein gesetzlicher Erbe oder ein aus einer früheren Verfügung Bedachter Einsprache erhebt, wird den unter Ziff.