ebenfalls als gesetzlicher Erbe / eingesetzter Erbe in einem separaten Spiegelstrich aufgeführt und im letzten Absatz vor Abschnitt III. der Verfügung vom 24.07.2025 mit seinem Namen in Bezug auf die in Aussicht gestellte Ausstellung der Erbbescheinigung erwähnt wird, sodass dieser Text wie folgt abgeändert wird: "Sofern innert Monatsfrist kein gesetzlicher Erbe oder ein aus einer früheren Verfügung Bedachter Einsprache erhebt, wird den unter Ziff. II.B.b und c. vorstehend aufgeführten gesetzlichen/eingesetzten Erben, E.___, F.___, G.___ und A.___, die Ausstellung der Erbbescheinigung in Aussicht gestellt.