6. Es sei die Vorinstanz zu verpflichten, die Vorakten zu überweisen. 7. Alles unter voller Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST von 8.1% und Barauslagen von 4.0% zulasten der Vorinstanz. » D. Ebenfalls mit Eingabe vom 30. Juli 2025 erhob der Rekurrent beim Departement des Innern Rekurs gegen die Verfügung vom 24. Juli 2025 (DIGS412-143) und stellte folgende Rechtsbegehren (act. 1 [DIGS412-143]):