4. Eventualiter sei die Verfügung NR. 001 des Amtsnotariats C.___ (SG) vom 15.07.2025 aufzuheben und die Eröffnung des Ehe- und Erbvertrags vom 24.08.2004 zur erneuten Durchführung des Verfahrens und Neubeurteilung an das Amtsnotariat C.___ (SG) zurückzuweisen und anschliessend mit rechtsgenügender Begründung neu zu eröffnen. 5. Subeventualiter sei das Verfahren bezüglich der Eröffnung des Ehe- und Erbvertrags vom 24.08.2004 während mindestens eines Jahres ab rechtsgültiger Eröffnung des Ehe- und Erbvertrags vom 24.08.2004 zu sistieren.