gen Betrieb gehört hätten, jederzeit sehen konnte. Entsprechend beschränke sich das Aussichtsrecht auf den Korridor zwischen dem ehemaligen Hof D.___ (Assekuranznummern 003 und 004) und dem Wohnhaus mit der Assekuranznummer 001 auf dem Grundstück Nummer 001 und der Scheune mit Seite 5/10 der Assekuranznummer 002 auf dem Grundstück Nummer 008. Zu keinem Zeitpunkt habe das Aussichtsrecht einen anderen Zweck gehabt. Somit sei es nie das Ziel dieser Dienstbarkeit gewesen eine Aussicht im Sinne einer Fernsicht auf den Alpstein und/oder den Bodensee zu sichern (act. 1, Rz. 7 f.).