Dieser (Sicht-)«Korridor» rühre von der Tatsache, dass der damalige Eigentümer des Grundstücks Nummer 001 etwa zwei Jahre vor seinem Wohnsitzwechsel und der Übertragung des Grundstücks bzw. des landwirtschaftlichen Betriebes auf seinen Sohn das Aussichtsrecht errichtete. Damit habe er sicherstellen wollen, dass er auch nach der Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes von seinem neuen Wohnsitz, dem Hof D.___, auf dem damaligen Grundstück Nummer 001 das Wohnhaus mit der Assekuranznummer 001 auf dem heutigen Grundstück Nummer 001 und die Scheune mit der Assekuranznummer 002 auf dem heutigen Grundstück Nummer 008, welche zu seinem ehemali-