2. 2.1 Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens gegen die Verfügung vom 19. März 2025 bildet die Frage, ob die Vorinstanz das auf Art. 976a ZGB gestützte Löschungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 13. März 2025 zurecht abwies. Die Beschwerdeführerin bringt im Wesentlichen vor, dass das Aussichtsrecht weder bei der Grundstücksteilung im Jahr 1967 vom Grundstück Nummer 001 auf das Grundstück Nummer 004 noch bei der Grundstücksteilung im Jahr 1979 vom Grundstück Nummer 004 auf das Grundstück Nummer 005 hätte übertragen werden dürfen. Es handle sich um einen Fall einer zu Unrecht übertragenen Dienstbarkeit (act. 1, Rz. 27).