Entscheid Departement des Innern vom 8. Dezember 2025 Sachenrecht. Erleichterte Lösung von höchstwahrscheinlich bedeutungslosen Einträgen. Art. 976a, 738 und 743 ZGB (SR 210). Ein Grundbucheintrag kann von Anfang an ohne Bedeutung gewesen oder auch nachträglich bedeutungslos geworden sein (Erw. 2.2.2). Ermittlung von Inhalt und Umfang einer Dienstbarkeit (Erw. 3.3). Vorliegend wurde die betreffende Dienstbarkeit – ein Aussichtsrecht – zweimal bei einer Grundstücksteilung jeweils zu Recht auf die neuen Grundstücke übertragen (Erw. 4). Abweisung der Grundbuchbeschwerde. Den Entscheid DIGS412-138 vom 8. Dezember 2025 finden Sie im angehängten PDF- Dokument.