1. Das Gesuch von A.___, B.___, C.___ und D.___, alle L.___, um Gewährung einer Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses wird abgewiesen. 2. Der Rekurs von A.___, B.___, C.___ und D.___ vom 7. Februar 2025 wird von der Geschäftsliste des Departementes des Innern abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 500.– werden den Rekurrenten auferlegt. Dieser Betrag wird dem Kostenvorschuss entnommen. Der Restbetrag in der Höhe von Fr. 1'500.– wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides zurückerstattet.