2.2 Nach Art. 96 Abs. 1 VRP kann die Behörde einen Kostenvorschuss verlangen. Entspricht der Betroffene trotz Hinweis auf die Säumnisfolgen der Aufforderung nicht, so kann das Verfahren abgeschrieben werden o- der die anbegehrte Amtshandlung unterbleiben, wenn nicht öffentliche Interessen entgegenstehen (Art. 96 Abs. 2 VRP). Öffentliche Interessen im Sinn von Art. 5 Abs. 2 der Bundesverfassung (SR 101;