F. Das Amtsnotariat F.___ (nachfolgend: Vorinstanz) beantragte implizit – indem sie auf eine Stellungnahme im Rahmen des rechtlichen Gehörs verzichtete (act. 6) – die Abweisung des Gesuches um Gewährung einer Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses. G. Auf weitere Begebenheiten und Ausführungen der Beteiligten wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen