D. D.a Am 11. Februar 2025 wurde – mit einer Frist bis zum 28. Februar 2025 – ein Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2’000.– erhoben (act. 2). D.b Mit Schreiben 10. März 2025 wurden die Rekurrenten zur Stellungnahme bezüglich der fristgerechten Bezahlung des Kostenvorschusses Seite 2/6 eingeladen (act. 4), da der geleistete Kostenvorschuss das Valutadatum vom 3. März 2025 aufwies (act. 3). E. Mit Schreiben 18. März 2025 reichten die Rekurrenten sinngemäss ein Gesuch um Gewährung einer Nachfrist zur Leistung des Kostenvorschusses ein (act. 5).