B. Die Erblasserin und ihr Ehemann, J.___, hatten am 8. Dezember 1999 einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, der beim Amt für Handelsregister und Notariate, Amtsnotariat F.___ (nachfolgend: Amtsnotariat F.___), deponiert war. Dieser sieht in Ziffer III./3. im Falle des Todes der Erblasserin die Enterbung von einer Tochter, K.___, sowie die Verteilung des ihr zustehenden Pflichtteils an die übrigen drei Töchter der Erblasserin vor. Das Amtsnotariat F.___ eröffnete den Ehe- und Erbvertrag den gesetzlichen Erben mit Verfügung vom 23. Januar 2025 (Nr. 001). Darin hielt es in Ziffer I.2. K.___ und in den Ziffern I.2.1.–2.4 jeweils ihre Nachkommen, A.___, B.___, C.___ und D.___