1.4 1.4.1 Weiter ist auf Ziffer 1 und Ziffer 2 der Rechtsbegehren der Rekursschrift vom 7. Februar 2025 einzugehen, wonach Ziffer IV./5. der Verfügung vom 23. Januar 2025 aufzuheben bzw. festzustellen sei, dass neben den in Ziffer II.B.a der angefochtenen Verfügung Genannten auch F.___, geboren (…), G.___, geboren (…), H.___, geboren (…) und I.___, geboren (…), zu den berechtigten Erben gehören würden, denen auf Verlangen eine Erbbescheinigung auszustellen sei.