_ eingereicht, womit die Ausstellung der Erbbescheinigung und damit die Auslieferung der Erbschaft einstweilen verhindert wurde. Damit ist das Rechtsbegehren, das Amtsnotariat C.___ sei anzuweisen, bis zum Abschluss des anstehenden Verfahrens keine Erbbescheinigungen auszustellen, mit Einreichung der Bestreitungserklärung vom 24. Februar 2025 gegenstandslos geworden, zumal nicht vorgebracht wird sowie nicht aktenkundig ist, dass das Amtsnotariat C.___ sich über die einstweilige Untersagung der Ausstellung der Erbbescheinigungen hinwegsetzen würde.