1.3.3 Die Rekurrentin hat aktenkundig mit Schreiben vom 24. Februar 2025 eine Bestreitungserklärung nach Art. 559 Abs. 1 ZGB beim Amtsnotariat C.___ eingereicht, womit die Ausstellung der Erbbescheinigung und damit die Auslieferung der Erbschaft einstweilen verhindert wurde.