Seite 3/6 1.3 1.3.1 Zuerst ist auf Ziffer 3 der Rechtsbegehren der Rekursschrift vom 7. Februar 2025 einzugehen, wonach das Amt für Handelsregister und Notariate, Amtsnotariat C.___, anzuweisen sei, bis zum Abschluss des anstehenden Verfahrens keine Erbbescheinigungen auszustellen.