B. Die Erblasserin und ihr Ehemann, E.___, hatten am 8. Dezember 1999 einen Ehe- und Erbvertrag errichtet, der beim Amt für Handelsregister und Notariate, Amtsnotariat C.___ (nachfolgend: Amtsnotariat C.___), deponiert war. Dieser sieht in Ziffer III./3. im Falle des Todes der Erblasserin die Enterbung von A.___ sowie die Verteilung des ihr zustehenden Pflichtteils an die übrigen Nachkommen der Erblasserin vor. Das Amtsnotariat C.___ eröffnete den Ehe- und Erbvertrag den gesetzlichen Erben mit Verfügung vom 23. Januar 2025 (TE.2024.xxxx).