ÜBER DIE VERWALTUNGSRECHTSPFLEGE (VRP), ZÜRICH 2020 [nachfolgend PK VRP/SG] N 8 zu Art. 45 VRP). Ein schutzwürdiges Interesse liegt vor, wenn die tatsächliche oder rechtliche Situation der Beschwerdeführerin durch den Ausgang des Verfahrens beeinflusst werden kann (so bspw. BGE 137 II 30 E. 2.2.2.). 1.2 Unbestrittenermassen wurde gegen die Verfügung der Vorinstanz vom 24. November 2022 als taugliches Anfechtungsobjekt formund fristgerecht am 7. Dezember 2022 an das Departement des Innern als zuständige Instanz Rekurs erhoben. Im Folgenden ist sodann noch auf die Eintretensvoraussetzung der Legitimation des Rekurrenten einzugehen.