H. Dem Rekurrenten wurden am 1. Februar 2023 im Rahmen des rechtlichen Gehörs die Vorakten zugestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme auf die Vernehmlassung eingeräumt. Mit Schreiben vom 7. Februar 2023 verzichtete der Rekurrent implizit auf weitere Ausführungen. I. Auf weitere Begebenheiten und Ausführungen der Beteiligten wird, soweit erforderlich, im Rahmen der nachstehenden Erwägungen eingegangen. Erwägungen