Gebühr (GT Nr. 30.05 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Ziff. 1 VGV) Fr. 1'330.00 Barauslagen für Familienscheine Fr. 163.07 Fotokopien, Porti und Telefon Fr. 22.40 TOTAL Fr. 1'515.47 gehen zulasten des Nachlasses und werden nach Rechtskraft der vorliegendenen Eröffnungsverfügung und nach Konkurseröffnung beim zuständigen Konkursamt angemeldet.»